| Chemische Eigenschaften |
Farblose, transparente Flüssigkeit; sehr leichter Geruch. Unlöslich in Wasser; löslich in den meisten organischen Lösungsmitteln außer Glycerin. Brennbar. |
| Verwendet |
Weichmacher, Hochdruckschmiermittel, Hydraulikflüssigkeiten, Benzinzusatz, Lebensmittelverpackung. |
| Definition |
Wahrscheinlich selten eine reine Verbindung, sondern ein Gemisch aus o-, m- und p-Kresyl- und Phenylphosphaten. |
| Allgemeine Beschreibung |
Eine klare, transparente Flüssigkeit mit sehr leichtem Geruch. Unlöslich in Wasser. Die Hauptgefahr besteht für die Umwelt. Es sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung in der Umwelt zu begrenzen. Dringt leicht in den Boden ein und verunreinigt das Grundwasser und nahe gelegene Wasserwege. |
| Luft- und Wasserreaktionen |
Nicht in Wasser löslich. |
| Reaktivitätsprofil |
Organophosphate wie CRESYL-DIPHENYLPHOSPHAT neigen in Gegenwart starker Reduktionsmittel wie Hydride zur Bildung hochgiftiger und entzündlicher Phosphingase. Eine partielle Oxidation durch Oxidationsmittel kann zur Freisetzung giftiger Phosphoroxide führen. |
| Gefahr für die Gesundheit |
Das Einatmen des Materials kann gesundheitsschädlich sein. Bei Kontakt können Haut- und Augenverbrennungen auftreten. Das Einatmen von Asbeststaub kann die Lunge schädigen. Feuer kann reizende, ätzende und/oder giftige Gase erzeugen. Einige Flüssigkeiten erzeugen Dämpfe, die Schwindel oder Erstickung verursachen können. Abflusswasser aus der Feuerbekämpfung kann Verschmutzung verursachen. |
| Brandgefahr |
Manche können brennen, aber keines ist leicht entzündlich. Behälter können bei Erhitzung explodieren. Manche können heiß transportiert werden. |
| Reinigungsmethoden |
Destillieren Sie es im Vakuum und lassen Sie es dann durch eine Aluminiumsäule sickern. Lassen Sie es schließlich durch eine Füllkörpersäule laufen, die bei 150 °C gehalten wird, um Spuren flüchtiger Verunreinigungen in einem Gegenstrom aus Stickstoff unter reduziertem Druck zu entfernen. [Dobry & Keller J Phys Chem 61 1448 1947, Beilstein 6 IV 2130.] |